
Im aktuellen Planfeststellungsabschnitt Lübeck können betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Bad Schwartau noch bis zum 20.12.24 Einwendungen erheben. Die dazugehörige amtliche Bekanntmachung findet man hier:
Bekanntmachung: https://wibs.podella.de/wp-content/uploads/2024/12/EBA_PFALuebeck.pdf
Eine von den Juristen der Stadt Bad Schwartau erstellte MUSTEREINWENDUNG, die nur noch personalisiert werden muss, kann hier heruntergeladen werden:
Bitte VORMERKEN:
Am 22.1.25 ab 18:30 Uhr informiert die Stadtverwaltung über die bisherigen Pläne der Bahn für die Inanspruchnahme der Ortsdurchfahrt in Bad Schwartau.
Wichtige Themen sind zum Beispiel der Wald- und Grünflächenverlust, die Kompensations- und Ausgleichsmöglichkeiten, die Auswirkungen der Verkehrsprognose 2040 (werden es über 100 Güterzüge statt 70?), die Umfahrung der Stadt über die sog. X-Trasse, das gesetzlich festgeschriebene “Dritte Gleis” zwischen Lübeck Hbf und Bad Schwartau-Waldhalle und verschiedenes anderes.
