Städtebau-Ausgleichsbeiträge
In den kommenden Sitzungen der politischen Gremien, Bauausschuss und Stadtverordnetenversammlung, steht ein spannendes Projekt zur Beratung und zur Verabschiedung an. Die Aufnahme der Stadt in das Städtebauförderungsprogramm Innenstadt. Anlieger sorgen sich nun über mögliche Städtebau-Ausgleichsbeiträge. Die umfangreiche Beratungsvorlage ist im Internet veröffentlicht.
Massahmen
Die Maßnahmenliste ist sehr umfangreich und kann in der oben genannten Vorlage nachgelesen werden. Unter anderem geht es dabei um:
- Herstellung eines Wegenetzes mit Haupt- und Nebenrouten sowie Ausweisung barrierefreier Verbindungen
- Konkretisierung der Führung der im VEP 2017 vorgesehenen Radrouten inklusive der Übergänge in andere Stadtbereiche
- Schaffung grüner Verbindungsachsen Bürgerpark – Innenstadt – Kurpark
- Verbesserung von Anschlüssen und Übergängen
- Ermittlung und Beseitigung von Barrieren und schadhaften Oberflächen
- barrierefreie Anpassung der ÖPNV-Haltestellen
- Neugestaltung der Fuß- und Radwege an der Eutiner Straße/Eutiner Ring
- Erleichterung der Übergänge an den Knoten des Eutiner Rings sowie an der Kreuzung Eutiner Straße / Pariner Straße
- Inwertsetzung der Zu- und Durchgänge von der Geibel- und der Eutiner Straße her (einladend, raumweisend/konsistent, sicher und barrierefrei)
- Schaffung von einladenden Aufenthaltsbereichen und naturnahen Spielmöglichkeiten
- Aufwertung des Veranstaltungsbereichs an der Konzertmuschel
- Einbezug des Nordufers der Schwartau und der Zugänge zum Mönchholz, Schaffung von Möglichkeiten zur Naturbeobachtung
- Steigerung der Attraktivität für die Bewohner/innen der Stadt wie für Tages- und Kurgäste
- Gestaltung der Anschlüsse zur Markttwiete, am Eutiner Ring (insb. zum Kino) und zum Bürgerpark (Neugestaltung der Unterführung)
- Inwertsetzung des Kleinen Parksees inkl. Einbindung des lt. Sportstättenentwicklungskonzept 2020 vorgesehenen Sportcampus
- Ergänzung von Geräten und Möglichkeiten für Trendsportarten an Skatepark und Dirtbike-Strecke sowie ergänzende Infrastruktur für Aufenthaltund ggf. Betreuung (WC, Überdachung etc.)
Für dieses Maßnahmenpaket kann die Stadt staatliche Fördermittel in Höhe von ca. 20 Millionen Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Vorgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Die Festlegung eines klar umrissenen sogenannten Sanierungsgebietes
- Eine sehr genaue und konkrete Beschreibung der einzelnen Maßnahmen
- Ein Eintrag im Grundbuch derjenigen Grundstücke, die innerhalb des Sanierungsgebietes liegen, und
- die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen bei den Grundstückseigentümern.
Insbesondere die letzten beiden Punkte führen zu Verunsicherung / Fragen / Ängsten bei den jeweiligen Eigentümern.
Das oben genannte Gutachten steht in der kommenden Sitzung des Bauausschusses am 13.2.2023, 18 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses, auf der Tagesordnung und wird danach vermutlich in der Stadtverordnetenversammlung im März d. J. abschließend beraten. Alle möglicherweise Betroffenen sind herzlich eingeladen:
an diesen öffentlichen Sitzungen teilzunehmen und dort innerhalb der jeweiligen „Bürgerfragestunde“ Ihre Anliegen vorzutragen.
Erläuterung – Städtebau-Ausgleichsbeiträge
Durch die Aufnahme der Stadt in das Städtebauförderungsprogramm erhalten wir die Möglichkeit, ca. 20 Mio. Euro Fördermittel zu bekommen, um dringende Sanierungsmaßnahmen (z.B. Radwege, Aufwertung des Kurparks etc.) nach jahrelangem städtebaulichen Stillstand endlich beginnen zu können. Zum anderen ist bekannt, dass der städtische Haushalt seit Jahren sehr angespannt um nicht zu sagen defizitär ist. Da die Stadtverordneten ausschließlich dem Gesamtwohl der Stadt verpflichtet sind, geht es hier also um eine Abwägungsentscheidung, inwieweit das Gesamtwohl über den Interessen Einzelner steht. Die Städtebau-Ausgleichsbeiträge dürfen nicht mit den abgeschafften Straßenausbaubeiträgen verwechselt werden.
Städtebau-Ausgleichsbeiträge fallen für diejenigen Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet an, deren Grundstücke eine gutachterlich nachgewiesene Wertsteigerung durch den Abschluss der Maßnahme in ca. 10 bis 15 Jahren erfahren. Ein Beispiel:
- Aktueller Grundstückswert: 100 € pro Quadratmeter
- Natürlicher Grundstückswert in 10 Jahren: 110 € pro Quadratmeter
- Sanierungsbedingter Grundstückswert in 10 Jahren: 120 € pro Quadratmeter
- Ausgleichsbeitrag als Differenz: 10 € pro Quadratmeter.
Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass im Grundbuch ein Eintrag als Sanierungsgebiet erfolgen muss. Dies ist nicht mit einer Wertminderung gleichzusetzen, eher im Gegenteil. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird dieser Eintrag für die Eigentümer kostenfrei gelöscht.
Die möglichen Städtebauförderung-Ausgleichsbeiträge fallen zudem erst dann an, wenn die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen oder zu 2/3 abgeschlossen sind und gutachterlich eine Wertsteigerung auch tatsächlich festgestellt wurde. Zahlungsmodalitäten können vereinbart werden.
Die Festlegung des Sanierungsgebietes ist aktuell ein Entwurf, so dass hier Korrekturen möglich sein werden.
Zur weiteren Information über die Bedeutung eines Grundbucheintrags bei Grundstücken, die in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegen, verweise ich auf die folgende Informationsseite.
Die Wählergruppe „WiBS-2023“ wird sich, sofern wir entsprechende Mandate bei der Kommunalwahl im Mai erzielen werden, dafür einsetzen, dass:
- eine Bürgerinformationsplattform eingerichtet wird
- Anliegen und Einwendungen Betroffener ernsthaft geprüft und wahrgenommen werden
- eine umfassende Bürgerinformation über den Stand der Sanierungsmassnahmen erfolgt